Eichhörnchen gegen JVA Preungesheim : Protokoll eines – abgebrochenen – Gerichtstermins
Im Anschluss an einer Kletteraktion gegen den Castortransport nach Gorleben in Fulda wurde Kletteraktivistin Cécile Lecomte am 26. November 2011 verhaftet und für drei Tage zum Frauengefängnis nach Frankfurt gebracht worden. Hintergrund war eine nicht gezahlte Ordnungsstrafe.
Weil die Justizvollzugsanstalt es mit der Einhaltung von Grundrechten nicht so genau nahm, reichte die Aktivistin nachträglich eine Klage vor der Strafvollzugskammer ein. Die Klage wurde am Donnerstag vor dem Frankfurter Landgericht erörtert. Der zuständige Richter am Landgericht Lehmann-Fritsche verweigerte aber die Durchführung einer Beweisaufnahme über den eigentlichen Gegenstand der Klage; nämlich die Haftbedingungen und Einhaltung von Grundrechten. Dem Anwalt der Klägerin wurde das Stellen von Fragen untersagt. Was den Anwalt der Klägerin dazu veranlasste den Richter wegen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Die Verhandlung wurde daraufhin abgebrochen.